Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen der RS Immobilien, Roland Specht, (nachfolgend „Dienstleister" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden" genannt).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Kunde kann sowohl der Verbraucher (B2C) als auch der Unternehmer (B2B) sein.

TEIL A: Besondere Bedingungen für Maklerleistungen

§ 2 Leistungsumfang und Weitergabeverbot

(1) Der Maklervertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z. B. Nachweis oder Vermittlung) auf Basis dieser AGB zustande.

(2) Sämtliche Informationen, Exposés und Objektnachweise sind streng vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt. Verstößt der Kunde hiergegen und kommt dadurch ein Hauptvertrag (Kauf oder Miete) mit dem Dritten zustande, ist der Kunde zur Zahlung der vollen Provision/Courtage verpflichtet.

§ 3 Provisionsanspruch und Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder den Nachweis des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers mitursächlich für den Vertragsabschluss war.

(2) Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages (z.B. notarieller Kaufvertrag, Mietvertrag). Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrag unter einer auflösenden Bedingung steht oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts rückgängig gemacht wird, sofern der Makler diesen nicht zu vertreten hat.

(3) Die Höhe der Provision richtet sich nach dem individuellen Maklerauftrag unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (insb. § 656c/d BGB für Wohnimmobilien).

§ 4 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer (bzw. Vermieter und Mieter) provisionspflichtig tätig zu werden, sofern dies nicht zu einem Interessenkonflikt führt.

TEIL B: Besondere Bedingungen für WEG- und Mietverwaltung

§ 5 Vertragsgegenstand und Leistungsinhalt

(1) Der Umfang der Verwaltungstätigkeit (WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Mietverwaltung) sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweils individuell geschlossenen Verwaltervertrag und den zugehörigen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Verwalter die Leistungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und dem BGB.

§ 6 Pflichten und Vollmachten des Verwalters

(1) Der Verwalter ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben im Namen und auf Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. des Eigentümers auszuführen.

(2) Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverhältnis über die von ihm geführten Treuhand-/Hausgeldkonten abzuwickeln.

(3) Der Verwalter ist befugt, im Namen des Auftraggebers Verträge mit Dritten (z. B. Handwerker, Versorger, Versicherungen) abzuschließen oder zu kündigen, sofern diese der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Instandhaltung dienen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde (Eigentümer) ist verpflichtet, dem Verwalter alle für die ordnungsgemäße Verwaltung notwendigen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

(2) Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung oder Eigentümerwechsel sind dem Verwalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

TEIL C: Allgemeine Bestimmungen (Makler & Verwalter)

§ 8 Haftungsbegrenzung

Der Dienstleister haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit uneingeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Datenschutz und Datennutzung

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Alle notwendigen Informationen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Dienstleisters aufgeführt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: EU-Kommission für Online-Streitbeilegung.

Der Dienstleister ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Wichtige Hinweise

Einbeziehung der AGB: Damit die AGB rechtlich wirksam werden, müssen Sie im Formular/Vertrag aktiv zustimmen (z. B. mittels Checkbox und Text: „Ich habe die AGB und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.").

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